bei Ihrer Suche nach einer neuen Arbeit
...... auch ohne einen Vermittlungsgutschein:
Wenn Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder einem anderen öffentlichen Dienstleistungsträger haben übernehmen wir gerne auch die Vermittlung gegen eine einmalige Vermittlungsgebühr.
Sie müssem nur dann bezahlen wenn wir Ihnen eine neue Arbeitsstelle vermittelt haben - also nur im E r f o g s f a l l !
Bei uns zahlen Sie garantiert k e i n e Vorschüsse oder Anzahlungen!
Die einmalige Vermittlungsgebühr beträgt 50% vom ersten Bruttolohn, mindestens jedoch EUR 800,00 - aber nur bei einer erfolgreichenVermittlung.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Teilzahlung entsprechend Ihre Wünschen.
Sie haben Fragen zur Arbeitsvermittlung ohne Vermittlungsgutschein? Über dieses Kontaktfeld können Sie uns gerne Ihre Fragen schreiben, wir rufen Sie dann umgehend zurück und beraten Sie ausführlich!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch unter der Telefonnummer 0821 / 47 08 334 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre
Bewerberinnen und Bewer- ber stehen heute vor immer größeren Anforderungen!
Sie bewerben sich für einen
Oder Sie möchten gerne nach einer längeren Pause wieder in Ihr Berufsleben zurück?
Wir bereiten Sie auf diesen wichtigen Schritt in einem Einzeltraining intensiv und umfassend vor.
Die Zukunft im Blick!
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