bei Ihrer Suche nach einer neuen Arbeit
..... mit einem Vermittlungsgutschein:
Die private Arbeitsvermittlung ist immer in Verbindung mit einem gültigen Vermittlungsgutschein völlig k o s t e n l o s !
Wie erhalten Sie einen Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten von Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder einem Job-Center einen Vermittlungsgutschein, wennSie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhenderAnspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem privaten Vermittler noch nicht vermittelt sind.
Ein Vermittlungsgutschein ist drei Monate gültig.
Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Vermittlungsgutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind.
Einen Vermittlungsgutschein können Sie schriftlich, persönlich oder aber auch telefonisch unter der Service-Nummer 01801 - 555 111 (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) beantragen.
Sie haben keinen Vermittlungsgutschein? Dann lesen Sie bitte unsere nächste Information "Vermittlung ohne Vermittlungsgutschein".
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